Berufsdermatologie

Beim Verdacht auf berufsbezogene Hautprobleme begleiten wir Sie gerne  hinsichtlich Diagnostik und weiteren nötigen Schritten zur Anzeige einer Berufskrankheit.

Oberstes Ziel dabei ist die Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

Berufskrankheit 5101

Hautkrankheiten sind die am häufigsten gemeldeten Berufserkrankungen in Deutschland. Insbesondere bei Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln, anderen chemischen Stoffen oder bei langem Tragen von Schutzhandschuhen besteht das Risiko, z.B. Ekzeme oder Allergien zu entwickeln. Dies betrifft zahlreiche Branchen wie Pflegeberufe, Friseure, Metallindustrie, Reinigungsgewerbe und viele weitere. Hautkrankheiten, die durch berufliche Belastungen verursacht und unterhalten werden, werden allgemein unter der Nummer BK 5101 zusammengefasst.

Berufskrankheit 5103

Seit 2015 sind zudem bestimmte Formen von weißem Hautkrebs, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit durch natürliche UV-Strahlung verursacht wurden, als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt. Dies betrifft insbesondere Berufsgruppen, die überwiegend im Freien tätig sind, wie Landwirte, Baugewerbe, Garten- und Landschaftsbau.

Liegt eine Berufskrankheit nach Gesetzeslage vor, so übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der weiteren Behandlung und kümmert sich zudem um entsprechende präventive Maßnahmen bezüglich Hautschutz und Arbeitsplatzgestaltung.